Seit dem Erwerb des Grundstücks in Zürich Leimbach beschäftigen uns Einsprachen von Interessensgruppen, die eine Unterschutzstellung des Geländes anstreben. Der Zürcher Stadtrat entschied 2022, das Areal aus dem kommunalen Inventar schützenswerter Objekte zu entlassen.
Obwohl das Baurekursgericht 2023 sämtliche Beschwerden abwies, reichten zwei Klägergruppen Rekurs beim kantonalen Verwaltungsgericht ein. Dieses bestätigte im Frühjahr 2025 grösstenteils die vorherigen Urteile, verlangte jedoch zusätzliche Gutachten zur ökologischen Ersatzmassnahmen.
Die Stadt Zürich hat entsprechende Studien beauftragt, deren Ergebnisse im August 2025 erwartet werden. Eine endgültige Entscheidung des Stadtrats steht noch aus. Ein Weiterzug bis ans Bundesgericht ist nicht ausgeschlossen. Nach Rechtsklarheit werden alle ökonomischen Handlungsoptionen geprüft.