Da in Bezug auf die Unterschutzstellung unserer Baulandparzelle die Rechtslage noch nicht abschliessend geklärt ist, bleiben die Planungsarbeiten weiterhin sistiert.
Im Dezember 2022 entschied der Zürcher Stadtrat, dass unser Baugrundstück nicht unter Schutz gestellt und aus dem Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung entlassen wird. Eine Anwohnervereinigung sowie zwei sich dem Landschaftsschutz verpflichtete Stiftungen haben gegen diesen Entscheid beim Baurekursgericht der Stadt Zürich Klage erhoben, welche diese jedoch im letzten Sommer umfänglich abwies. Nun haben zwei Kläger gegen dieses Urteil beim kantonalen Verwaltungsgericht Rekurs erhoben. Wir müssen weiterhin damit rechnen, dass die Rekurrenten die Frage der Schutzwürdigkeit des Grundstücks noch bis vor Bundesgericht weiterziehen, bis die ausgewiesene Baulandparzelle bebaut werden kann.