Auf der weitläufigen Bauland-Parzelle mit einer Villa, Waschhaus und Garten aus dem Barockzeitalter trifft man die Vorbereitungsarbeiten und Abklärungen zum Gestaltungsplanverfahren. Dabei müssen die Rahmenbedingungen hinsichtlich Schützenswürdigkeit der Bestandesbauten, die Zufahrt, der Hochwasserschutz, die Anordnung der Gebäudekörper und die Architekturanforderungen mit verschiedenen Anspruchsgruppen geklärt und verhandelt werden.
Die kantonale und kommunale Baubehörde verlangt in diesem mehrstufigen qualitätssichernden Verfahren einen Architekturwettbewerb. Aufgrund der bereits getätigten Abklärungen in Bezug auf die Absorption des zukünftigen Wohnungsangebotes verfolgt man aktuell die Strategie 100% Eigentumswohnungen zu erstellen. Vor der Baueingabe wird diese Strategie nochmals vertieft hinterfragt, damit schlussendlich ein Wohnangebot mit grösstmöglicher Absatzchance realisiert wird.